Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem Charakter eines Antik- & Trödelmarktes entsprechen. Die angebotene Ware muss rechtmäßiges Eigentum des Verkäufers sein.
Alle geltenden Gesetze müssen zwangsläufig beachtet werden!
Vom Verkauf ausgeschlossen sind folgende Angebote:
- Industrielle Neuware, sog. Fakes, alle Objekte, die unter den Oberbegriff Markenpiraterie fallen und nicht nachweisbar Originale des jeweiligen Herstellers sind,
- Speisen und Getränke (ausgenommen die vom Veranstalter besonders zugelassenen Versorgungsbetriebe), hierzu gehören auch alle Arten von selbst gefertigten Lebensmitteln, für die keine Verkaufserlaubnis vorliegt,
- lebende Tiere, Teile von Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen und für die keine Befreiung vorliegt
- anstoßerregende Gegenstände (beispielsweise gewaltverherrlichende oder pornographische Medien)
- Waffen und Munition, die den Verkaufseinschränkungen des Waffengesetzes unterliegen, generell Hieb- und Stichwaffen,
- Dinge mit nationalsozialistischen Emblemen und solche verbotener Organisationen und Vereinigungen, Militaria aus der Zeit des Nationalsozialismus generell, es reicht hier nicht das Abkleben der Embleme,
- gebrauchte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, ausgenommen Kleinteile
Gastronomieunternehmer müssen für die Gültigkeit der Gesundheitspapiere ihrer Angestellten Sorge tragen, sofern vorgeschrieben, muss ein Feuerlöscher im Verkaufswagen sein. Alle Hygienevorschriften sind einzuhalten.
Musikalische Begleitung, das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und sonstigen Drucksachen sind untersagt. Die gleiche Regelung gilt für reine Informationsstände.
Fluchtwege & Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Der Veranstalter schließt jede Haftung für nicht durch ihn verursachte Schäden aus. Änderungen vorbehalten.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür gekennzeichneten Flächen gestattet. Fahrzeuge welche außerhalb dafür gekennzeichneter Flächen abgestellt werden oder mehr als einen Parkplatz belegen, können ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden. Der Fahrzeuglenker stellt den Veranstalter mit Betreten / Befahren des Platzes von jeglichem Anspruch des Fahrzeughalters von Kosten der Entfernung eines Fahrzeugs frei. Fahrzeuge, welche vor Veranstaltungsbeginn auf dem Veranstaltungsgelände abgestellt werden, verpflichten zum Schadenersatz (mindestens in Höhe der entgangenen Standgebühr zzgl. evtl. entstehender Kosten). Diese Fahrzeuge werden ebenfalls abgeschleppt auf Kosten des Falschparkers.
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates, Rollern oder anderen Sportgeräten / Fahrzeugen während der Veranstaltung ist untersagt! Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen.
Auf Grund der Beschaffenheit des Geländes sind Bodenunebenheiten vorhanden. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte, bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Händler und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Haftung durch den Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Veranstalter behält sich Marktabsagen aufgrund höherer Gewalt bzw. aus Sicherheitsgründen vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Standgebühren besteht nicht.